Allgemeine Geschäftsbedingungen

Skischule Hottenroth GmbH & Skiverleih Hottenroth

AGB`S

Allgemeine Geschäftsbedingungen Skischule Hottenroth GmbH

Stand: 12. November 2020

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Skischule Hottenroth GmbH als Mitglied im Deutschen Skilehrerverband.

2. Allgemeines

2.1 Die Ausübung von Wintersport ist mit Risiken verbunden. Wer an Angeboten der Skischule Hottenroth GmbH teilnimmt erklärt sich daher mit der Anmeldung, damit einverstanden, dass die Teilnahme (die eigene und die aller mit angemeldeten Personen) auf eigene Gefahr geschieht und die zumutbare Sorgfaltspflicht vorausgesetzt, die Skilehrer und Verantwortlichen nicht haftbar gemacht werden können.

2.2 Die Teilnahme von Jugendlichen unter 16 Jahren kann nur mit Begleitperson oder mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern erfolgen. Diese wird durch die Unterschrift der Anmeldung des Kindes vorausgesetzt.

2.3 Bitte lassen Sie die Skiausrüstung vor Kursbeginn in einem Sportgeschäft überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie, funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern. Die Lehrkräfte haften nicht für Schäden infolge falsch eingestellter oder fehlerhafter Ausrüstungsgegenstände.

2.4 Jeder Teilnehmer trägt die mit den Sportaktivitäten typischerweise verbundenen Risiken selbst. Die Veranstaltendenund Lehrenden der Skischule Hottenroth GmbH sind haftpflichtversichert, wenn sie an einem Kurs oder sonstigem Gruppenprogramm unter Leitung eines Ski- bzw. Snowboardlehrers teilnehmen. Dies entbindet aber die Teilnehmer nicht, für ihren persönlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Darüber hinaus werden eine Unfall-, eine persönliche Haftpflicht- und eine Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.

2.5 Die Kursgebühr beinhaltet nicht die Gebühr für die Liftbeförderung

2.6 Mit einer erfolgreichen Kursbuchung stimmt der Teilnehmer zu, die Rechte im Zusammenhang mit dem jeweiligen Kurs entstandenen Bildern an die Skischule Hottenroth GmbH abzutreten. Die Bilder werden nicht an Dritte weitergeleitet und nur für eigene, mit der skischule im Zusammenhang stehende Maßnahmen verwendet.

3. Haftung

3.1 Jeder Teilnehmer muss für seine Versicherung selbst sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Skischule Hottenroth GmbH. Die Skischule haftet nicht für Unfälle jeglicher Art.

3.2 Verlässt ein Teilnehmer seine Gruppe während der Unterrichtszeit, muss er sich selbst, bzw. seine Eltern oder eine sonstige erziehungsberechtigte Person, bei dem betreffenden Skilehrer abmelden . Für eine unerlaubte Entfernung vom Skikurs übernimmt die Skischule Hottenroth GmbH keine Haftung.

3.3 Die Skischule Hottenroth GmbH haftet nicht für Ski, Schuhe, Zubehör, Bekleidung, Geld und persönliche Gegenstände, die während desUnterrichts oder Unterrichtspausen verloren gehen oder beschädigt werden.

3.4 Für verlorene Liftkarten erhalten Sie keinen Ersatz.

4. Maßnahmen und Vorkehrungen in Bezug auf COVID-19

4.1 Vor Beginn des Unterrichts verpflichtet sich jeder Teilnehmer die Skischule Hottenroth GmbH über gesundheitliche Beschwerden zu informieren.

4.2 Jeder Teilehmer hat zu Kursbeginn eine unterschriebene Bestätigung (erhalten nach einer erfolgreichen Onlinebuchung) zum Hygiene- und Schutzkonzept der Skischule Hottenroth GmbH mitzubringen und beim Kursleiter abzugeben. Bei Minderjährigen unterschrieben von einem Erziehungsberechtigten.

4.3 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus mit einer erfolgreichen Kursbuchung zur Einhaltung und Umsetzung aller Maßnahmen und Vorkehrungen hinsichtlich COVID-19 im Skischulbetrieb wie auf unserer Homepage detailliert beschrieben.

4.4 Die Skischule Hottenroth GmbH ist vor und während des Kurses berechtigt, eine Teilnahme am Kurs zu untersagen, wenn der Teilnehmer erhebliche Krankheitssymptome wie z. B. stark erhöhte Körpertemperatur aufweist.

5. Anmeldung und Bezahlung

5.1 Die Anmeldung erfolgt telefonisch, schriftlich, vor Ort oder online auf der  Homepage der Skischule Hottenroth GmbH unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.2 Mündliche Anmeldungen sind verbindlich.

5.3 Die Buchung wird erst verbindlich, wenn diese durch die Skischule Hottenroth GmbH bestätigt worden ist und die eingeräumte Einzugsermächtigung eine Werterstellung auf unserem Konto ermöglicht. Die Skischule Hottenroth GmbH ist des Weiteren zum Rücktritt berechtigt, soweit nachträglich und vor Beginn des Skikurses die gewährte Einzugsermächtigung vom Teilnehmer gegenüber seiner Bank widerrufen wird und die Buchung unserem Konto rückbelastet wird.

5.4 Mit Anmeldung wird der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig und wird von Ihrem Konto durch die Skischule Hottenroth abgebucht.

5.5 Die erfolgte Abbuchung (Kontoauszug) ist gleichzeitig Ihre Anmeldebestätigung. Wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben, erhalten Sie unsere Anmeldebestätigung ebenfalls an diese Adress zugesandt.

6. Leistungen und Preise

6.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im gedruckten Programm der Skischule Hottenroth GmbH unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse, sowie aus den Angaben auf unserer Homepage.

6.2 Nebenabreden, insbesondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche des Kursteilnehmers bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen gedrucktem Programm und Angaben in der Homepage gelten die der Homepage.

7. Leistungs- und Preisänderungen

7.1 Die Skischule Hottenroth GmbH behält sich grundsätzlich eine Programmänderung vor, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie z. B. infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage, die Tageskurse nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden können. Die Wahl eines vergleichbaren Ersatzveranstaltungsort bedarf nicht der Zustimmung des Teilnehmers, sofern durch dieses Ersatzangebot dem Kursteilnehmer keine nennenswerte Zusatzkosten entstehen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

8.1 Die Skischule Hottenroth GmbH behält sich grundsätzlich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände, wie bspw. höhere Gewalt oder Schließung der Liftanlagen, eintreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.2 Ist die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für de Kurs zu gering ist und aus diesem Grunde die wirtschaftliche Opfergrenze seitens des Veranstalters überschritten wird, ist dieser berechtigt, den Kurs abzusagen. Sie erhalten den eingezahlten Kurspreis zurückerstattet.

8.3 Der Veranstalter ist nach Antritt des Kurses berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist oder eine Aufrechterhaltung des Vertrages eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Teilnehmer zufolge hätte. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Kurspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kursteilnehmer zu tragen.

9. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

9.1 Kursstornierungen sind nur schriftlich per Mail, Fax oder Brief gültig. Bis zu 3 Tage vor Kursbeginn fallen keine Stornogebührenan. Ab 3 Tage vor Kursbeginn werden 10 Prozent des Gesamtpreises berechnet, mindestens jedoch 10,- Euro. Bei Nichterscheinen ohne Kursstornierung werden 100 % des Kurspreises fällig. Bei einer Kursstornierung bis unmittelbar vor Kursbeginn durch Krankheit (mit ärztlichem Attest) fallen keine Stornogebühren an.

9.2 Werden aus einer Privatkursbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können. Diese Mehrkosten werden ausschließlich dem Zurücktretenden belastet (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson).

10. Gerichtsstand

Der Sitz der Skischule Hottenroth GmbH ist als Gerichtsstand maßgebend.

11.Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, hat dies keine Auswirkung auf die übrigen Bedingungen. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Skiverleih Hottenroth


Nachfolgende Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Leihvertrages

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
  2. Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift aus dessen Personalausweis notiert bzw. eine Fotokopie des Ausweises anfertigt und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert
  3. Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist im Voraus bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, grundsätzlich nach Tagen, wobei angebrochene oder volle Tage sowie Sonn- und Feiertage voll berechnet werden. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote.
  4. Beim Verleihvorgang kann der Mieter eine Bruchversicherung in Höhe von 10 % der Verleihsumme abschließen. Der Mieter übernimmt das Diebstahlrisiko zu 100%.
  5. Vor Mietbeginn muss sich der Mieter über den ordnungsgemäßen Zustand der Leihausrüstung überzeugen. Sollten Mängel zu beanstanden sein ist dies sofort anzugeben. Für spätere Mängel während der Leihdauer haftet der Mieter.
  6. Onlinebuchungen können mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 %, mindestens jedoch 10 € je Ausrüstung, bis spätestens am Vortag des Mietbeginns storniert werden.
  7. Bei einer Stornierung der online gebuchten Ausrüstung am Verleihtag oder ein “Nicht abholen” der Ausrüstung erfolgt keine Rückerstattung des Verleihpreises.
  8. Im Falle von Diebstahl des Leihobjekts ist der Mieter Schadenersatzpflichtig
  9. Bei unsachgemäßer Beschädigung des Materials wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist vor Ort sofort zu begleichen.
  10. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind.
  11. Der Umtausch des Leihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit mit einem Aufpreis möglich. Auch der Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis jederzeit möglich.
  12. Das Leihmaterial muss für jeden ausgeliehenen Tag bis zur Rückgabe bezahlt werden, spätester Rückgabetermin ist 17 Uhr des jeweiligen Verleihtages.
  13. Im Falle das, dass geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß zurückgebracht wird, so wird seitens des Vermieters nach Ablauf von 10 Tagen automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
  14. Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mit einem Personalausweis, Kreditkarte oder einer Kaution möglich. Bei Verwendung einer Kreditkarte im Mietvertrag erfassen wir dazu nur die Kreditkartennummer, die bei der Rückgabe des Leihmaterials automatisch wieder gelöscht wird.
  15. Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellung der Sportgeräte hinzuweisen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände. Eine sonstige Haftung des Vermieters für Personen Sachschäden des Mieters bzw. Dritter bei Nutzung der Mietgegenstände ist ausgeschlossen.
  16. Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Vertragspartner im Skiverleih Hottenroth unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen. Nimmt der Vertragspartner sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können auch etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden.
  17. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Skiverleih Hottenroth sachlich zuständige Gericht zuständig.
  18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Wir bitten um eine angemessene Behandlung des Materials, danken für das Vertrauen und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.

Wir sind umgezogen!

Ab der Wintersaison 23/24 befindet sich unser neuer Standort am Klausenlift in Mehlmeisel!

Du verlässt die Seite der Skischule Hottenroth und wechselst zum unabhängigen Skiverleih.